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BVerwG, 01.04.1999 - 9 B 123.99, 9 PKH 34.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nordirak als inländische Fluchtalternative - Sicherheit vor dem irakischen Geheimdienst - Ordnungsgemäße Erhebung einer Abweichungsrüge - Ordnungsgemäße Bezeichnung der Verfahrensrüge der Versagung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.12.1998 - 27 B 98.33075
- BVerwG, 01.04.1999 - 9 B 123.99, 9 PKH 34.99
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- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus BVerwG, 01.04.1999 - 9 B 123.99
Daß der Nordirak grundsätzlich als inländische Fluchtalternative in Betracht kommen kann, auch wenn dort der Irak vorübergehend seine Staatsgewalt verloren hat und auch keine staatsähnliche Gewalt durch Kurdenorganisationen existiert, ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 -).